(1) Umspannwerk der Klasse I. Bezieht sich auf Wechselstrom-UHV-Stationen, Kernkraft, große Energiebasis (3 Millionen kW und mehr) Übertragung und überregionale (Nordchina, Zentralchina, Ostchina, Nordostchina, Nordwestchina) 750/500/330-kV-Umspannwerke.
(2) Umspannwerk der Klasse II. Bezieht sich auf andere Umspannwerke als Klasse I, 750/500/330-kV-Umspannwerke, Kraftwerksübertragungs-Umspannwerke (1 Million kW und mehr, weniger als 3 Millionen kW) und provinzielle 220-kV-Umspannwerke, Umspannwerke, bei denen der Ausfall des Haupttransformators oder der Sammelschiene oder die Weigerung des Schalters, zu arbeiten, ein Netzereignis der Stufe 4 oder höher verursacht.
(3) Umspannwerk der Klasse III. Bezieht sich auf 220-kV-Umspannwerke mit Ausnahme der Klasse II, Kraftwerksübertragungs-Umspannwerke (300.000 kW und mehr, weniger als 1 Million kW), Umspannwerke, bei denen der Ausfall des Haupttransformators oder der Sammelschiene oder die Betriebsverweigerung des Schalters ein Netzereignis der Stufe 5 verursacht, und Umspannwerke, die wichtige Verbraucher der Stufe 1 oder höher direkt mit Strom versorgen. (4) Umspannwerke der Klasse IV. Dabei handelt es sich um Umspannwerke mit 35 kV und mehr, ausgenommen Klasse I, II und III.
Notiz:Alle 220-kV-Umspannwerke im Arbeitsbereich sind Umspannwerke der Klasse III und alle Umspannwerke mit 110 kV und darunter sind Umspannwerke der Klasse IV.



